Seit dem 1. Januar 2006 gilt in Schleswig-Holstein ein neues Kindertagesstättengesetz. Darin ist nun unter anderem der Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen festgeschrieben und die Zusammenarbeit von Kitas und Grundschulen verbindlich geregelt. Außerdem sind die Kreis- und Landeselternvertretungen nun rechtlich abgesichert und werden mit 35.000 Euro auch finanziell vom Land unterstützt.
Ein Kernpunkt der Novelle ist der Bildungsauftrag der Kitas. Um diesen landesweit umsetzen zu können, wird vor allem in die Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher investiert. Ab 2006 werden Multiplikatoren qualifiziert, die die Kitas dabei unterstützen. Für diese inhaltliche Weiterentwicklung stellt das Land bis 2010 jährlich je 200.000 Euro zur Verfügung. Darüber hinaus investiert das Land in den kommenden Jahren in die Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher und baut mit 27 Millionen Euro die vorschulische Sprachföderung massiv aus. Der Landeszuschuss für die Kindertagesstätten wird trotz sinkender Kinderzahlen in Höhe von 60 Millionen Euro pro Jahr fortgeführt.
Interessierte finden das neue KiTaG im Bereich Download.